Opublikowano: 18.09.2024

Zolllager mit PasCom II – volle Einhaltung der Anforderungen der Zollbehörden

Für die Führung von Aufzeichnungen über EU- und Nicht-EU-Waren im Rahmen des Betriebs eines Zolllagers müssen eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, ein Register in Buchform zu führen. Nach den Richtlinien des Finanzministeriums und der nationalen Steuerverwaltung können Warenaufzeichnungen mit Hilfe von Computerprogrammen, d.h. elektronischen Datenverarbeitungstechniken, geführt werden, sofern sie den Anforderungen der Zollbehörden entsprechen.

Das System PasCom II, das gemäß dem Handbuch verwendet wird, erfüllt die Anforderungen an die IKT-Aufzeichnungen in vollem Umfang, und zwar in Bezug auf:

Für Zollzwecke können wir eine entsprechende Erklärung vorlegen, die bestätigt, dass die PasCom II-Software die oben genannten Anforderungen erfüllt.

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